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Vorsorgevollmacht

Ich bevollmächtige meine ,

derzeit wohnhaft in ,

mich in allen Vermögens-, Renten, oder Versorgungs-, Steuer- und sonstigen Rechtsangelegenheiten in jeder denkbaren Hinsicht zu vertreten. Die Vollmacht berechtigt insbesondere

zur Vertretung in postalischen Angelegenheiten

zur Verwaltung meines Vermögens

zur Verfügung über Vermögensgegenstände

zur Belastung bzw. zum Verkauf meiner Grundstückseigentumsanteile

zum Vermögenserwerb

zum Abschluß eines Heimvertrages oder einer ähnlichen Vereinbarung

zur Beantragung von renten, versorgungsbezügen oder Sozialhilfe

zu geschäftsähnlichen Handlungen

zu allen Verfahrenhandlungen in rechtlichen und allen ärztlichen Belangen

Schenkungen können in dem Rahmen vorgenommen werden, der einem Betreuer gesetzlich gestattet ist.

Die Vollmacht gilt nur, wenn der Bevollmächtigte das Original der Vollmacht vorlegen kann.

Der Bevollmächtigte kann im Einzelfall Untervollmacht erteilen sowie mich und einen Dritten gleichzeitig vertreten.

Die Vorsorgevollmacht wird erst mit Vorlage eines ärztlichen Attestes über meine Handlungsunfähigkeit wirksam.

Die Vollmacht bleibt in Kraft, wenn ich geschäftsunfähig geworden sein sollte oder wenn ich nicht mehr lebe.

Die Vollmacht ist stets widerruflich.

, den

 

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Unterschrift